Will man die gemachten Vorschläge nach bestimmten Kriterien beurteilen, muss vorgängig eine exakte Kriterienliste erstellt werden. Diese Art der Bewertung kann entweder gleich zu Beginn oder aber auch erst nach der Aussonderung mittels der Punktewertung erfolgen.
Die Kriterienliste muss klare Begriffe und enthalten. Jedem Begriff wird eine Farbe zugeteilt.
Es sollten maximal sechs Kriterien eingesetzt werden.
Beispiel:
Jede teilnehmende Person kann pro Kriterium beispielsweise maximal 4 Punkte (Striche) vergeben.
Dies könnte bei 3 Personen beispielsweise zu folgendem Ergebnis führen:

Die verbleibenden 6 Punkte für die Finanzierbarkeit wurden nicht vergeben
Die Sitzungsleitung oder Protokollführung fasst das Ergebnis zusammen und präsentiert dieses. Auf dieser Basis ist nun die definitive Entscheidungsfindung sachlich begründet und auch realisierbar.